Meinung

Familienstiftung: Unheimlich beliebt vor allem in der Fachliteratur

Von Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer

Zunehmend können wir Fachaufsätze zu den angeblichen und/oder echten Vorteilen von Familienstiftungen bei der Gestaltung der Nachfolge im Unternehmensbereich lesen. Es gibt inzwischen fast mehr Fachaufsätze und sonstige Veröffentlichungen dazu, als tatsächlich solche Stiftungen. Und es gibt leider noch weniger Autoren, die zeigen, dass sie wirklich über Praxiskenntnisse und Praxiserfahrung in dem Fachbereich verfügen. Man lese beispielsweise den wohl jüngsten Beitrag dazu von Zensus/Schmitz in NJW 2012, 1323.

Was wirklich stört, ist der einseitige Blick in besagten Beiträgen auf das doch so vergängliche Steuerrecht und der einseitige Blick auf vermeintliche Vorteile von Familienstiftungen bei der Nachfolgegestaltung.

Nun, da ich selbst Teil der „Literaturflut“ zu dem Thema bin, bin ich schon irgendwie befangen. Aber frau/man tue doch bitte nicht so, als ginge es bei einer „tendenziell auf ewig“ ausgerichteten Familienstiftung (§ 80 Abs. 2 BGB: „ … dauende und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint …“) vor allem um das aktuelle (Ertags-)Steuerrecht, das wir doch alle als „Steuerchaos“ (Tipkle, StuW, 1971, 2) im beschleunigten Änderungsmodus kennen- und fürchten gelernt haben.

Solche einseitigen Steuerblicke führen potentielle Stifter letztlich nur in die Irre. Zensus/Schmitz etwa betrachten in ihrem Beitrag aus 1,5 Seiten kurz die Stiftermotive und den rechtlichen Rahmen, um dann auf 4,5 Seiten auf echte und vermeintliche steuerliche Vorteile einzugehen. Da stellen sich doch Fragen für die Praxis. Ich nenne hier nur einige:

Ich lese Steuern, Steuern, Steuern, …

Aber wir wissen es doch eigentlich alle, auch die ganz jungen unter uns, auch wir Berater sollen natürlich in Steuern denken, aber nicht wegen Steuern lenken, sprich:

Aktuelles Steuerrecht darf gerade nicht der (vorrangige) Maßstab für langfristige unternehmerische Entscheidungen sein. Das gilt ganz besonders für so langfristige Entscheidungen wie die der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und das ganz besonders für Stiftungsgestaltungen, die grundsätzlich eine Einbahnstraße sind und deshalb ganz besonders zur Unternehmerfamilie passen müssen.

Fazit:

Bitte den Blick weit offen halten und die Vor- und Nachteile der betreffenden Gestaltung beachten! Das ist nichts anderes als die gute alte Gesamtbetrachtung bezogen auf den konkreten Einzelfall und das bei der Stiftung über einen langen Zeitraum. Einen Zeitraum, der den aktuell üblichen Betrachtungs- und Planungshorizont von 3 bis 5 Jahren deutlich übersteigt. Bei all der aktuellen Kurzlebigkeit und all den Forderungen nach Spezialisierung fällt das offensichtlich zunehmend schwer. Unerläßlich ist es trotzdem.

  • Lese ich da etwas zu den Menschen, die von der Unternehmensnachfolge durch Stiftungen betroffen sind? Lese ich z. B. etwas von den Abkömmlingen, die sich nicht eben ganz selten enteignet fühlen und die für das Vorhaben „Familienstiftung“ gewonnen werden müssen?
  • Lese ich überhaupt etwas dazu, dass die Gestaltung zu den betroffenen Menschen und zu dem Unternehmen passen muss? (Stichwort: Stiftungsreife)
  • Lese ich etwas zu der nicht eben ganz profanen nachhaltigen (!) Besetzung der Stiftungsorgane?
  • Lese ich etwas zu der Frage nach der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge?
  • Lese ich etwas zur Mitwirkung der Stiftungsaufsicht?
  • Lese ich etwas zu der erforderlichen Flexibilität der Gestaltung?
  • Lese ich etwas zu Fragen nach der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der „propagierten“ Stiftungsgestaltung? Lese ich etwas zu tendenziellen Nachteilen wie der fehlenden Flexibilität von Stiftungen?

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